Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht
Arbeitsmarkt in Italien - Reformen wirken positiv
Auf dem Arbeitsmarkt in Italien gibt es einige Auffälligkeiten im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und Industrienationen: Bemerkenswert ist die hohe Quote der Selbstständigen und der eher geringe Anteil berufstätiger Frauen in der italienischen Wirtschaft.
Jugendliche sind in Italien eher von Arbeitslosigkeit betroffen als langjährige Arbeitnehmer im Alter um die 30 Jahre. Das stark ausgeprägte Nord-Südgefälle ist ebenfalls signifikant. Auf der einen Seite steht der reiche Norden mit einem hohen Lebensstandard und einer geringen Arbeitslosenquote, auf der anderen Seite existiert der ärmere und wirtschaftlich schwach entwickelte Süden mit einem schwierigen Arbeitsmarkt.
Vor allem kleinere und mittelständische Betriebe schaffen in Italien Arbeitsplätze und beeinflussen die wirtschaftliche Entwicklung und den Arbeitsmarkt positiv. Die Reformen der italienischen Regierung zur Privatisierung der größeren Unternehmen beginnen allerdings ebenfalls zu wirken.
Eine gewisse Lohnzurückhaltung, steuerliche Förderungen und ein flexiblerer Arbeitsmarkt sind weitere positive Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen Aufschwung. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Gehälter und Löhne - in allen Berufen und Branchen - sind weitaus geringer als in Deutschland. Die Steuerabgaben entsprechen wiederum dem deutschen Niveau. Arbeitgeber bieten vor allem befristete Zeitverträge, projektbezogene Jobs oder eine Arbeitsplatzteilung. Sie sorgen aber dafür, dass aufgrund dieser Einschränkungen weitere Arbeitskräfte eingestellt werden. Gerade in der Informationstechnologie und in den Bereichen Bildung und Erziehung werden in Italien qualifizierte Kräfte auf dem Arbeitsmarkt gesucht.
Arbeitsrechtliche Bedingungen sind ausbaufähig
Der Kündigungsschutz ist relativ hoch und somit ist ein Berufseinstieg - gerade für Berufsanfänger - nicht einfach. Schriftliche Arbeitsverträge sind eher untypisch und die Sozialleistungen sind nicht sonderlich gut. Die gesetzliche Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden, der Anspruch auf Urlaub liegt zwischen 20 und 30 Tagen. In Italien hat jeder Anspruch auf eine staatliche Krankenversicherung: auch Nichterwerbstätige.
Voraussetzung ist allerdings die Registrierung bei der Gesundheitsbehörde. Besondere Behandlungen und Medikamente muss jeder jedoch aus eigener Tasche bezahlen. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden anteilig vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt. In Italien bekommen Arbeitnehmer mit Kindern eine Familienzulage, dazu sind die Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet. Selbstständige müssen alle Sozialversicherungsbeiträge selbst bezahlen.
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