Immobilien
Viele Gesetze stehen vor dem Immobilienkauf in Italien
Private oder gewerbliche Immobilien sind in Italien nicht günstig und bei Immobiliengeschäften ist es empfehlenswert, einen Anwalt oder Steuerberater einzuschalten. Das Rechtssystem in Italien ist eher kompliziert und unterscheidet sich gerade im Immobilien- und Steuerrecht in wesentlichen Bereichen vom deutschen oder österreichischen Recht.
In Italien werden generell Vorverträge abgeschlossen. Hierbei wird nicht zwischen gewerblichen und privaten Immobilien unterschieden. Diese Vorverträge sind rechtlich bindend und sollten wohlüberlegt sein. Kaufpreis, Nutzungsbestimmungen der Immobilie oder Infos aus dem Liegenschaftsregister sollten unter anderen geklärt sein. Vorträge sind keine vorläufigen Verträge. Als nächstes folgt der notarielle Kaufvertrag. Hierbei fallen sofort die Erwerbssteuern an. Sie werden aus dem Katasterwert der Immobilie errechnet. Die Kosten für den Notar richten sich nach dem Kaufpreis.
Mietverträge durchleuchten!
Auch Mietverträge müssen ganz genau unter die Lupe genommen werden. Italien besitzt bezüglich der Nutzung von gewerblichen Immobilien viele gesetzliche Normen. Gesetzlich festgelegt ist die Mindestmietdauer der Gewerbeimmobilien. Sie beträgt sechs Jahre. Ein außerordentliches Kündigungsrecht muss zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden. Eine Untervermietung der Immobilie seitens des Mieters ist gestattet. Für alle Mieter gilt ein Vorkaufs- oder Vormietrecht, sollte der Vermieter die Immobilie nach der gesetzlichen Mietdauer anderweitig vermieten wollen.
Gewerbeimmobilien ausländischer Unternehmen
Wird eine Immobilie als Grundeigentum eines ausländischen Unternehmens in Italien erworben, fällt neben der Körperschaftssteuer in Höhe von 37 Prozent und der Regionalen Produktionssteuer in Höhe von 4,25 Prozent noch eine weitere Steuer an: die Kommunalsteuer. Der Steuersatz liegt hier zwischen vier und sieben Prozent und wird auf Basis des Katasterwertes berechnet. Sollte ein ausländischer Investor eine gewerbliche Immobilie besitzen und sie zur Vermietung nutzen, werden die Miet-Einkünfte versteuert. Um Doppelversteuerungen zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und vielen anderen Ländern. Darauf sollte geachtet werden, bevor zu viele Steuern gezahlt werden.
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