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Firmengründung

Standortförderung für ausländische Investoren

Bisher war Italien kein bevorzugter Standort für die Firmengründung durch ausländische Investoren. Dies ändert sich langsam. Zum Beispiel bietet Italien allen ausländischen Interessenten mittlerweile einige attraktive Fördermaßnahmen für Firmengründungen an.

Hierzu zählen vergünstigte Unternehmens- und Kommunalsteuern für insgesamt zehn Jahre. Die gelten jedoch nur in Regionen mit einer hohen Arbeitslosenquote. Weiterhin gibt es Darlehen zu ausgesprochen niedrigen Zinsen, wenn das Unternehmen den Export italienischer Waren fördert. Und letztendlich gibt der italienische Staat Zuschüsse für den Bereich Forschung und Entwicklung, die bis zu 50 Prozent aller Forschungs- und Entwicklungskosten abdecken.

In Italien existieren drei Unternehmensarten: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SrL), die Aktiengesellschaft (SpA) und Zweigniederlassungen. Die SrL ist die beliebteste Unternehmensform kleinerer und mittelständischer Betriebe. Das Stammkapital liegt bei 10.000 Euro und es existieren keine Beschränkungen bezüglich ausländischer Kapitaleigner. Die geprüften Jahresabschlüsse müssen jährlich eingereicht werden.

Das Stammkapital für die Firmengründung einer SpA liegt bei 120.000 Euro. Für größere Unternehmen ist die Aktiengesellschaft die bevorzugte Unternehmensform. Auch hier gibt es keine Beschränkungen bezüglich ausländischer Kapitaleigner und der geprüfte Jahresabschluss muss beim Handelsregister eingereicht werden. Bei den Zweigniederlassungen sind die Muttergesellschaften voll haftbar. Vorschriften zur Rechnungslegung sind nicht nötig.

Das Prozedere der Firmengründung

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, ist die Firmengründung in Italien etwas komplizierter. Unternehmensgründer müssen eine Satzung erstellen. Ein Notar muss die Satzungsbestimmungen festlegen, Steuercode und Firmenname müssen eingeholt, ein Bankkonto vor Ort eröffnet, die Umsatzsteuer angemeldet, der Handelsregistereintrag vorgenommen und die Genehmigung durch ein örtliches Gericht eingeholt werden. Für ausländische Investoren hat Italien mit anderen EU-Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Dividenden und das Kapital können ungehindert in das jeweilige Heimatland geschickt werden.

Fazit: Die Vorschriften und Gesetze zur Firmengründung ausländischer Unternehmen in Italien sind zwar liberaler und einfacher geworden als sie früher waren, bisweilen sind sie aber noch immer ein bisschen schwierig.





Firmengründung weltweit:

Hong Kong
Das Gründen von Unternehmen ist in Hongkong sehr beliebt, da Hongkong oft als Einstiegsmarkt für China oder Südostasien betrachtet wird. Zugleich tragen niedrige Steuern und sehr einfache Regeln zur Selbständigkeit und Unternehmensgründung bei.Sie sollten darauf achten, dass durch Ihre Selbständigkeit weder Ihr Aufenthaltsrecht noch Ihr Arbeitsvisum in Hongkong in Gefahr geraten. Grundsätzlich...

Australien
In Australien dauert es nur durchschnittliche zwei Tage, bis Sie mit Ihrem Unternehmen vor Ort tätig werden können. Bereits innerhalb dieser kurzen Zeit kann man eine Tochtergesellschaft (subsidiary company) gründen. Dies geschieht in der Regel durch eine Neugründung. Der Erwerb einer bereits gegründeten Vorratsgesellschaft (shelf company) ist dazu nicht üblich. Zum Vergleich dazu Füreine...

Brasilien
Im brasilianischen Gesellschaftsrecht sind im Wesentlichen alle auch in Deutschland bekannten Unternehmensformen vorgesehen, angefangen von der Einzelfirmaüber die OHG und KG bis hin zur GmbH und AG. Auch eine Beteiligung an einer bereits bestehenden oder neu zu gründenden Firma ist für Ausländer im Rahmen eines deutsch-brasilianischen Joint-Venture oder sogar durch einen Firmenkauf...

Slowakei
Es gibt durchaus gute Argumente dafür, eine Firmengründung in der Slowakei zu erwägen. Relativ niedrige Lohnkosten, tragbare Steuern, gut ausgebildete Arbeitnehmer und ein gut gelegener Standort. Wien liegt etwa nur 60 Kilometer von Bratislava entfernt und die Märkte in Polen, Ungarn, Tschechien und in der Ukraine sind ebenfallsrelativ schnell zu erreichen. Wer eine Firmengründung plant, sollte...

Japan
Bei einer Firmengründung in Japan kann man wie in Deutschland zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. In Japan stehen Unternehmern sieben Wege offen, um sich mit ihrer Firma dort nieder zu lassen.Die eine Möglichkeit ist die eines Repräsentanzbüros. Die Mitarbeiter eines Repräsentanzbüros dürfen den japanischen Markt studieren, Waren einkaufen sowie PR- und Marketing-Kampagnen durchführen....

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